Veröffentlichungspflichten - Strom
Netzanschluss
- § 18 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 NAV
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher sowie Änderungen der Ergänzenden Bestimmungen - § 19 Abs. 1 EnWG
Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen
Netzzugang / Entgelte
- § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG
Bedingungen für den Netzzugang, Musterverträge - §§ 21 und 27 Abs. 1 StromNEV
Geltende Netzentgelte sowie beantragte Änderungen der Netzentgelte - § 19 Abs. 2 i.V.m. § 27 Abs. 1 StromNEV
Hochlastzeitfenster - § 19 Abs. 3 i.V.m. § 27 Abs. 1 StromNEV
Singulär genutzte Betriebsmittel
Netzstrukturdaten
- § 17 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 5 und 6 StromNZV
Jahreshöchstlast und Lastverlauf als viertelstündige Leistungsmessung, Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden, Summenlast der Fahrplanprognosen für Lastprofilkunden, Restlastkurve der Lastprofilkunden bei Anwendung des analytischen Verfahrens, Höchstentnahmelast und der Bezug als der vorgelagerten Netzebene, sowie die Summe aller Einspeisungen pro Spannungsebene und im zeitlichen Verlauf - § 27 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 StromNEV
Stromkreislängen, installierte Leistungen der Umspannebenen, entnommene Jahresarbeit des Vorjahres, Anzahl der Entnahmestellen, Einwohnerzahl, versorgte Fläche und geographische Fläche
Netzverluste
- § 17 Abs. 2 Nr. 2, 3 und 7 StromNZV
Menge und Preise für Netzverluste, sowie die Summenlast der Netzverluste - § 10 Abs. 2 StromNEV
Höhe der Durchschnittsverluste und durchschnittlichen Beschaffungskosten der Verlustenergie im Vorjahr je Netz- und Umspannebene
Differenzmenge
- § 12 Abs. 3 Satz 3 StromNZV
Veröffentlichung der Ergebnisse der Differenzbilanzierung - § 13 Abs. 3 Satz 5 StromNZV
Einheitlicher Preis für Jahresmehr- und Jahresmindermengen
Grund- und Ersatzversorgung - Sonstiges
- § 36 Absatz 2 Satz 2 EnWG
Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung - § 25 Abs. 2 Satz 2 NAV
Wechsel des Netzbetreibers