Allgemeine Informationen
So kommt Ihr Strom / Gas ins Netz
Sie möchten eine Erzeugungsanlage - beispielsweise eine Windkraft- oder Photovoltaikanlage - an unserem Verteilnetz anschließen und betreiben?
Wir sind immer gerne für Sie da.
Wichtige gesetzliche Grundlagen
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Hier finden Sie die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen:
- Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2014)
- Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
Meldepflicht für Betreiber von EEG-Anlagen
Gemäß § 3 der Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) sind Anlagenbetreiber verpflichtet, ab dem 1. August in Betrieb gehende Anlagen nach dem EEG registrieren zu lassen. Die Bundesnetzagentur errichtet und betreibt das Anlagenregister nach § 6 EEG 2014.
Neuanlagen ab 1. August 2014 werden erst dann nach dem EEG gefördert, sobald diese im Anlagenregister eingetragen wurden. Die Meldung hat spätestens 3 Wochen nach Inbetriebnahme der Anlage zu erfolgen.
Weitere Informationen zur Meldepflicht finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Ansprechpartner
energis-Netzgesellschaft mbH
Tel. 0681 / 4030-4030
E-Mail: stromeinspeisung[at]energis-netzgesellschaft.de